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   OVG Bremen, 03.02.2020 - 1 LA 287/18   

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https://dejure.org/2020,2567
OVG Bremen, 03.02.2020 - 1 LA 287/18 (https://dejure.org/2020,2567)
OVG Bremen, Entscheidung vom 03.02.2020 - 1 LA 287/18 (https://dejure.org/2020,2567)
OVG Bremen, Entscheidung vom 03. Februar 2020 - 1 LA 287/18 (https://dejure.org/2020,2567)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidungsgründe; Urteilsgründe; Zulassung der Berufung; Asylrecht / Iran

  • rechtsportal.de

    Stützung eines Berufungsantrags auf das Fehlen von Gründen in einem die Flüchtlingsanerkennung abgelehnenden Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus OVG Bremen, 03.02.2020 - 1 LA 287/18
    Auch das kommt jedoch nur in Betracht, wenn die Gründe in sich gänzlich lückenhaft sind, namentlich, weil einzelne Streitgegenstände oder Streitgegenstandsteile vollständig übergangen sind, aber wiederum nicht bereits dann, wenn lediglich einzelne Tatumstände oder Anspruchselemente unerwähnt geblieben sind oder wenn sich eine hinreichende Begründung aus dem Gesamtzusammenhang der Entscheidungsgründe erschließen lässt (BVerwG, Beschl. v. 15.07.2010 - 8 B 94/09, juris Rn. 13 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 05.06.1998 - 9 B 412/98, juris Rn. 5, m.w.N.).
  • BVerwG, 15.07.2010 - 8 B 94.09

    Revisionsrechtliche Anforderung an fehlende Entscheidungsgründe

    Auszug aus OVG Bremen, 03.02.2020 - 1 LA 287/18
    Auch das kommt jedoch nur in Betracht, wenn die Gründe in sich gänzlich lückenhaft sind, namentlich, weil einzelne Streitgegenstände oder Streitgegenstandsteile vollständig übergangen sind, aber wiederum nicht bereits dann, wenn lediglich einzelne Tatumstände oder Anspruchselemente unerwähnt geblieben sind oder wenn sich eine hinreichende Begründung aus dem Gesamtzusammenhang der Entscheidungsgründe erschließen lässt (BVerwG, Beschl. v. 15.07.2010 - 8 B 94/09, juris Rn. 13 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 05.06.1998 - 9 B 412/98, juris Rn. 5, m.w.N.).
  • OVG Bremen, 08.11.2023 - 1 LA 174/23

    Berufungszulassungsverfahren; Fehlen von Entscheidungsgründen; Fehlen von

    Dabei ist § 138 Nr. 6 VwGO nicht schon dann verletzt, wenn sie lediglich unklar, unvollständig, oberflächlich oder unrichtig sind (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 03.02.2020 - 1 LA 287/18, juris Rn. 3 m.w.N.).
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